RECHT AUF SAUBERE UMWELT: Ökozid und Mobilität
In einer Resolution mit überwältigender Mehrheit (nur 7 Enthaltungen) stufte die UN-Vollversammlung am 28. Juli dieses Jahres das Recht auf eine saubere Umwelt als eigenständiges Menschenrecht ein. Das ist in der Tat ein Meilenstein aber auch historisch-revolutionär.
Doch die Resolution ist rechtlich nicht bindend.
Wie können die völkerrechtlichen Verpflichtungen dieser Resolution umgesetzt werden? Warum ist so eine Resolution überhaupt nötig und was hat das mit der Autoindustrie und dem Mobilitätskonzept des globalen Nordens zu tun?
Darüber spricht Peter Emorinken-Donatus in seinem Vortrag über den Lösungsansatz “Ökozidgesetz”, auch im Zusammenhang mit dem Konzept “Verluste, Schäden und Restaurative Gerechtigkeit” sowie über den Beitrag des Mobilitätskonzepts des globalen Nordens am Ökozid.