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SUMMARY:„Das Recht\, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt) Anmerkungen zum
  Verhältnis von Menschenrechten und Widerstandsakten
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DESCRIPTION:\n\n„Das Recht\, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt)
  Anmerkungen zum Verhältnis von Menschenrechten und
  Widerstandsakten\n\nVortrag und Diskussion mit Claus
  Baumann\n\nDonnerstag\, 20. April 2023\, 19.30 Uhr Stuttgart\n\nStiftung
  Geißstraße 7\, 70173 Stuttgart\n\n\nVom Zeitalter der Aufklärung bis
  zur Gegenwart sind die Menschenrechte in den öffentlichen Debatten
  präsent. Sie gelten als eine der größten Errungenschaften der
  Menschheitsgeschichte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte\, die
  am 10. Dezember 1948 verkündet wurde\, feiert dieses Jahr ihr 75.
  Jubiläum.\nWie in den historischen Vorläufern\, dem Virginia Bill of
  Rights von 1776 oder der Französischen Erklärung der Menschen- und
  Bürgerrechte von 1789\, werden auch in der Erklärung von 1948 bestimmte
  Grundsätze für die Gestaltung des Verhältnisses von Individuum\, Staat
  und Gesellschaft formuliert\, so beispielsweise das Recht auf Leben\, auf
  Freiheit und Sicherheit der Person\, auf körperliche Unversehrtheit\,
  auf Meinungs- und Pressefreiheit\, auf Freizügigkeit\, auf freie
  Berufswahl und auf Bildung. In geschichtlicher Hinsicht reagierte die
  Erklärung von 1948 auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und auf die
  präzedenzlose deutsche Barbarei mit ihrem Zivilisationsbruch der Shoah.
  Diese historische Bezugnahme markiert inhaltlich eine neue Qualität der
  Allgemeinen Erklärung von 1948 gegenüber ihren historischen
  Vorläufern\, die insbesondere im Verständnis der Menschenwürde zum
  Ausdruck kommt\, die vor den „Akten der Barbarei“ zu schützen sei
  (siehe Präambel von 1948).\nGemeinsam ist aber all den verschiedenen
  historischen Fassungen der Menschenrechtserklärung ihre naturrechtliche
  Begründung mit der Behauptung\, Menschen hätten Rechte\, schon allein
  aufgrund der Tatsache\, weil sie Menschen seien. Hannah Arendt kritisiert
  diese Annahme anhand ihrer Überlegung\, dass das „Recht\, Rechte zu
  haben“ nicht qua Geburt gegeben\, sondern wie alle Rechte an ein
  menschliches Mit-Gemeinsames gebunden sei.\nDer Vortrag von Claus Baumann
  erläutert diesen Gedanken Arendts. Er erörtert darüber hinaus die
  Frage\, ob sich aus den Arendt’schen Reflexionen auch ein
  emanzipatorisches Recht auf Widerstand gegenüber staatlichem oder
  kulturell-tradiertem Unrecht ableiten lässt. Am Beispiel der aktuellen
  Proteste im Iran wird das Verhältnis von Menschenrechten und
  Widerstandsakten näher bestimmt. Zur Diskussion überleitend wird zudem
  die Frage erörtert\, warum die Idee der Universalität der
  Menschenrechte gegen kulturrelativistische Angriffe zu verteidigen ist.
LOCATION:Stiftung Geißstraße 7\, 70173 Stuttgart
ORGANIZER:mailto:Emma und Fritz
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